Sehr geehrte/r Teilnehmer/in!
Ein paar Regeln sind wichtig, für Sie und für uns. Mit unseren Geschäftsbedingungen wollen wir Ihnen Sicherheit für unsere gemeinsame Zusammenarbeit bieten. Regeln dienen dem reibungslosen Miteinander zwischen Partnern im privaten wie auch im gewerblichen Bereich. Die meisten Menschen halten sich an Regeln und vermeiden so Missverständnisse, Unzufriedenheit und Streit.
Bitte lesen Sie sich unsere AGB in jedem Fall genau durch. Sie erklären mit der Unterschrift einer Anmeldung, dass Sie unsere AGB kennen und akzeptieren und sie damit Bestandteil unseres Vertrages werden.
Teil 1 – Tauchaktivitäten
Teilnahmebedingungen für Tauchaktivitäten
- Der/die Teilnehmer/in an einer Tauchreise oder -ausfahrt bestätigt mit der Erklärung zum Gesundheitszustand, dass keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen. Der Abschluss einer Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
- Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen der Ausfahrten oder Reisen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und Assistenten, der Vereinsvorstandsmitglieder oder Beauftragter Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile.
- Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen des TCTA.
- Wird ein Tauchgang oder die Reise aus Gründen, die nicht vom TCTA oder deren Beauftragten zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zur Reise oder Ausfahrt, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
- Es ist untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.
- Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
- Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
- Die Kosten und Leistungen für Ausfahrten und Reisen sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen.
- Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Der TCTA sowie dessen Beauftragte übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen ihnen nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
- Der TCTA übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während der Tauchaktivität für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden des TCTA oder dessen Beauftragten vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
- Für Beauftragte des TCTA gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für den TCTA. Die Haftung für die Beauftragten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
- Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum aufliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig.
- Nitroxflaschen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem TCTA-Vorstand von einer autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Vereinsvorstand möglich. Bei der Abholung wird auch der Zeitpunkt der Rückgabe vereinbart. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten. Darüber hinaus gelten die gesonderten Verleihbedingungen des TCTA.
- Das Sammeln, Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen anderer Badegäste ist oberstes Gebot.
- Während taucherischer Vereinsaktivitäten ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens zehn Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßige Konsumierung von Alkohol ist mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Tauchlehrer, dem Assistenten, dem Vereinsvorstandsmitglied oder dem Beauftragten des TCTA mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.
- Durch die Anmeldung zu einer vom TCTA veranstalteten Aktivität werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten des TCTA anerkannt und zur Kenntnis genommen.
Teil 2 – Tauchausbildung
Teilnahmebedingungen für Tauchkurse
- Voraussetzung für die Teilnahme an einem Tauchkurs ist das für den jeweiligen Kurs erforderliche Mindestalter. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Vor Kursbeginn ist eine Gesundheitserklärung abzugeben. Bei gesundheitlichen Bedenken empfehlen wir dringend eine tauchmedizinische Untersuchung vor Kursbeginn.
- Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Verarbeitung der angegebenen Daten zum Zweck der Kursdurchführung und -abwicklung einverstanden.
- Den Anweisungen der Tauchlehrer/innen ist während des gesamten Kurses unbedingt Folge zu leisten.
- Für Zahlungs- und Stornobedingungen gilt Teil 3 dieser AGB.
- Alleintauchen ist während der gesamten Ausbildung untersagt.
- Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular unter Bekanntgabe der jeweils gültigen Kursgebühr.
- Die Kursgebühr beinhaltet, sofern nicht anders angegeben, die Ausbildung durch einen zertifizierten Tauchlehrer, die Nutzung des Vereinsequipments während des Kurses sowie die Zertifizierungsgebühr. Nicht inkludiert sind persönliche Ausrüstungsgegenstände, Anreise sowie eventuell anfallende Unterkunftskosten.
- Die Haftung des TCTA ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Für Verlust oder Beschädigung von leihweise überlassener Ausrüstung haftet der/die Teilnehmer/in nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Vor jedem Tauchgang ist die zur Verfügung gestellte Ausrüstung vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Bei Rückgabe von Flaschen mit einem Restdruck unter 20 bar wird eine Prüfgebühr von € 15,00 verrechnet.
- Die Befüllung mit Nitrox-Gemischen ist ausschließlich durch dafür autorisierte Personen zulässig und nur im Rahmen der jeweiligen Nitrox-Zertifizierung des Teilnehmers/der Teilnehmerin gestattet.
- Alle Teilnehmer/innen verpflichten sich zu einem rücksichtsvollen Umgang mit der Unterwasserwelt und zur Einhaltung der geltenden Natur- und Umweltschutzbestimmungen.
- Das Tauchen unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder beeinträchtigenden Medikamenten ist untersagt; vor dem Tauchgang ist auf übermäßigen Nikotinkonsum zu verzichten.
- Versäumte Kurseinheiten können nach Rücksprache mit dem Tauchlehrer/der Tauchlehrerin und nach Verfügbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
- Ein Tauchkurs ist innerhalb von 6 Monaten ab Kursbeginn abzuschließen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wird.
- Während der Dauer einer Tauchausbildung gilt der Tauchschüler/die Tauchschülerin automatisch als Mitglied des TCTA.
- Mit der Anmeldung zu einem Tauchkurs werden die vorliegenden AGB sowie die Statuten des TCTA anerkannt und zur Kenntnis genommen.
Teil 3 – Zahlungs- und Stornobedingungen
Zahlungs- und Stornobedingungen
- Bei der Anmeldung zu einer Tauchaktivität oder einem Tauchkurs ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des Platzes.
- Der Restbetrag ist spätestens bis zum Beginn der jeweiligen Aktivität bzw. des Kurses zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Rücktritt von einer Anmeldung gelten, gestaffelt nach dem verbleibenden Zeitraum bis zum Veranstaltungsbeginn, folgende Stornogebühren, berechnet vom noch offenen Restbetrag:
– bis 30 Tage vor Beginn: keine Stornogebühr, die Anzahlung verfällt
– 29 bis 14 Tage vor Beginn: 50 %
– 13 bis 7 Tage vor Beginn: 70 %
– 6 bis 2 Tage vor Beginn: 80 %
– weniger als 2 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % - Auf Wunsch kann anstelle der Rückerstattung ein Gutschein in Höhe des einbezahlten Betrags ausgestellt werden, der beim TCTA einlösbar ist.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem TCTA und den Teilnehmer/innen gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, das für Waidhofen an der Thaya zuständige Gericht vereinbart.